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neue de-Domains durch Änderung der DENIC-Vergaberichtlinien - ok-webhosting - 17.10.2009

Sehr geehrte ok-webhosting Kunden,

mit Wirkung zum 23. Oktober 2009 um 09.00 Uhr MESZ wird es erstmals möglich sein, unter .de ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferndomains zu registrieren.

Ebenso werden erstmals auch .de-Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer anderen Top Level Domain (zum Beispiel com.de)entsprechen, erhältlich sein. Bisher waren diese aufgrund ihrer Kürze begehrten Adressen auf Veranlassung der DENIC eG als zentraler Registrierungsstelle für die Top Level Domain .de gesperrt und somit der allgemeinen Registrierung entzogen.

Aufgrund eines nun rechtskräftig gewordenen Urteils des Oberlandesgericht Frankfurt, in dem die DENIC im April 2008 verurteilt wurde, die Domain vw.de zuzulassen (eine hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde der DENIC vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe blieb erfolglos) hat die DENIC reagiert und entschieden, ihre Domainrichtlinien mit Wirkung zum 23. Oktober 2009 zu ändern und die bisherigen Einschränkungen bei der Registrierung von Second Level Domains unterhalb von .de weitgehend abzuschaffen.


Die neuen Regularien sehen wie folgt aus:

- Auch ein- und zweistellige sowie reine Zifferndomains können
registriert werden.

- Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen,
sind frei gegeben (zum Beispiel com.de, net.de, KA.de FDS.de usw.).

- Erlaubte Zeichen für Domains sind die Ziffern 0 bis 9, der
Bindestrich, die lateinischen Buchstaben a bis z und die
weiteren Buchstaben aus der aktuell gültigen Anlage zu den
Domainrichtlinien.

- Eine Domain darf mit einem Bindestrich weder beginnen, noch
enden. Auch Bindestriche an dritter und vierter Stelle der
Domain sind nicht zulässig.

- Die Mindestlänge einer Domain liegt bei einem Zeichen.

- Die Maximallänge einer Domain beträgt 63 Zeichen (bezogen auf
den Domain-ACE) -- jeweils exklusive .de.


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Achtung Wichtig:
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Über unser Bestellscript können ab sofort entsprechende Bestellungen von Domains, die den neuen Richtlinien entsprechen, vorgemerkt werden.

Bitte beachten Sie das Domains nach den neuen Richtlinien aus technischen Gründen in unserem Bestellscript derzeit noch als "vergeben" aufgeführt werden. Entsprechende Domains können jedoch dessen unbeachtet und ohne Übersendung eines Providerwechselschreibens zur Bestellung vorgemerkt werden.

Bedingt durch die, zum Start der Registrierung von Domains nach neuen Vergaberichtlinien am 23.10.2009, 09.00 Uhr, angewandte Vergabepraxis (first-come-first-served Verfahren) kann leider keinerlei Garantie gegeben werden, dass entsprechende Domains tatsächlich für Sie registriert werden können zumal es sich um eine beschränkte Anzahl potenzieller neuer Domains handelt.

Uns steht jedoch ein direkter Zugang zum durch die DENIC in der Einführungsphase eingerichteten "speziellen Registrierungssystem" zur Verfügung, so dass vorgemerkte Domains zum o.g. Zeitpunkt automatisiert nach dem o.g. Verfahren zur Registrierung an die Registry weitergeleitet werden.

Selbstverständlich finden in der Folge lediglich Domains Berechnung, die auch erfolgreich für Sie registriert werden konnten. Eine gesonderte Bearbeitungsgebühr fällt nicht an.

Die Pressemitteilung der DENIC zu diesem Thema finden Sie unter http://www.denic.de/de/denic-im-dialog/news/2413.html